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Allgemeine Dienstausführung

1) Für die Ausführung des Sicherheitsdienstes ist allein die zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer vereinbarte schriftliche Dienstanweisung maßgebend; die Sicherheitsmitarbeiter
des Auftragnehmers sind weder vertretungs- noch empfangsberechtigt.
(2) Soweit es durch unvorhergesehene Notstände bei der Durchführung von motorisierten
Funkpatrouillen notwendig ist, kann vorübergehend von den vorgesehenen Rundgängen und
Kontrollen Abstand genommen werden.
(3) Bei der Durchführung von Sicherheitsdiensten ist in dem zu bewachenden Objekt ein
geeigneter Raum als Aufenthaltsraum für den Sicherheitsmitarbeiter mit der notwendigen
Einrichtung und der erforderlichen Beleuchtung, Heizung und Telefon zur Verfügung zu stellen.
(4) Beanstandungen jeder Art sind unverzüglich schriftlich der Geschäftsleitung des
Auftragnehmers mitzuteilen.
(5) Der Auftragnehmer erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (keine
Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom
07.08.1972, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.02.1995, zuletzt geändert durch
das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl
I, S.4607), wobei er sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung
seiner
Verpflichtung gemäß § 34 a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

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Auftragsbeginn und -dauer

(1) Der Vertrag ist für den Auftragnehmer von dem Zeitpunkt an verbindlich, wenn dem
Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.
(2) Der Dienstleistungsvertrag läuft - soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – ein
Jahr. Wird
er nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt, so verlängert sich die
Vertragszeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.
(3) Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass
der Gegenstand des Vertrages hautsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den
Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge
oder Rechtsveränderung des Auftragnehmers wird der Vertrag nicht berührt.

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Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe

Der Auftraggeber darf Personal des Auftragnehmers, das in Objekten des Auftraggebers
eingesetzt wird, während der Dauer des Vertrages und ein Jahr nach dessen Ablauf, nicht als
selbständige oder unselbständige Mitarbeiter, selbst beschäftigen. Verstößt er gegen diese
Vereinbarung, so ist er verpflichtet, die zehnfache Monatsgebühr als Vertragsstrafe an den
Auftragnehmer zu zahlen.

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Zahlung des Entgeltes

(1) Das Entgelt für den Bewachungsvertrag ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
(2) Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgeltes sind nicht zulässig, es sei denn, dass es
sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.
(3) Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer das Recht, die Leistungen fristlos einzustellen,
ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt
entbunden ist; der Auftragnehmer hat bei Zahlungsverzug außerdem das Recht, den
Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der Hälfte
des Entgeltes zu verlangen, das gezahlt worden wäre, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt
worden wäre.

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Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

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Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

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Verweise und Links

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